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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 19 AS 1872/11 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 19 AS 1872/11 B (https://dejure.org/2012,2311)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.2012 - L 19 AS 1872/11 B (https://dejure.org/2012,2311)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - L 19 AS 1872/11 B (https://dejure.org/2012,2311)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 202/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatzbeschaffung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 19 AS 1872/11
    Verschuldensgesichtspunkte sind bei der Feststellung eines Bedarf nicht berücksichtigen, weil der im SGB II zu deckende Bedarf grundsätzlich aktuell bestehen muss und auch aktuell vom Leistungsträger zu decken ist (vgl. BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 As 202/10 R = juris Rn 17 m.w.N.).

    Bei den Kosten für die Anschaffung einer Waschmaschine handelt es sich um einen von der Regelleistung umfassten Bedarf i.S.v. § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II a.F. bzw. § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB II, da es sich nicht um eine Erstbeschaffung, sondern um eine Ersatzbeschaffung handelt (vgl. zur Abgrenzung: BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 202/10 R = juris Rn 16f).

    Dahinstehen kann, ob der Kläger gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf Gewährung von Erstausstattung für die Wohnung i.S.v. § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II a.F. bzw. § 24 Abs. 3 Satz Nr. 1 SGB II wegen fehlenden Deckung seines Bedarfs in Form eines Zuschusses zusteht (vgl. hierzu: BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 As 202/10 R = juris Rn 17) bzw. ob der Beklagte die dem Kläger durch Bescheid vom 25.09.2009 gewährte Leistung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II wegen teilweiser zweckwidriger Verwendung, z. B. wegen der Verwendung der Leistung zum Kauf von Farben und Tapeten, Anmietung eines Kraftfahrzeugs und Erwerb eines Fernsehers, nach § 47 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB X zurückfordern kann.

    Denn der Beklagte hat in dem angefochtenen Bescheid keine Entscheidung über die Gewährung eines weiteren Erstausstattung für die Wohnung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II getroffen; der Regelungsgehalt des Bescheides beschränkt sich auf die Ablehnung des Antrags auf Gewährung eines Darlehens nach § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Auch handelt es sich bei dem Anspruch auf Wohnungserstausstattung um einen eigenständigen, abtrennbaren Streitgegenstand, über den isoliert und unabhängig von den übrigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entschieden werden kann (BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 As 202/10 R = juris Rn 11).

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 75/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Fernsehgerät -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 19 AS 1872/11
    Die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II a. F. bzw. des § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB II umfasst grundsätzlich keinen Bedarf an einer Erstausstattung i.S.v. § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB II a. F. bzw. § 24 Abs. 3 SGB II (vgl. zur Abgrenzung der Leistungen nach § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II a. F. zu Leistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB II a.F.: BSG Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 75/10 R = juris 18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 12 AS 551/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 19 AS 1872/11
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde blieb erfolglos (LSG NRW, Beschluss vom 06.05.2011, L 12 AS 551/11 B ER).
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